Auf Klassenebene wirken die Eltern in der Klassenpflegschaft mit. Mitglieder sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler und die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse. Bei geeigneten Tagesordnungspunkten werden der Klassensprecherinnen und Klassensprecher und dessen Stellvertreterinnen und Stellvertreter eingeladen.
In der Klassenpflegschaft werden Themen, welche die ganze Klasse berühren, besprochen. Probleme einzelner Schülerinnen und Schüler gehören nicht auf die Tagesordnung der Klassenpflegschaft. Allerdings kann sich das Verhalten einzelner Schülerinnen oder Schüler derart auf die gesamte Lernsituation der Klasse auswirken, dass solche Fälle zumindest mittelbar angesprochen werden können.
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse wählen die
Klassenelternvertreterin oder den Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreterin bzw. den Stellvertreter.
Die gewählten Elternvertreterinnen und Elternvertreter der einzelnen Klassen und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter bilden gemeinsam den Elternbeirat der Schule. Der Elternbeirat vertritt die Anliegen der Eltern gegenüber der Schule, aber auch gegenüber der Schulverwaltung (Staatliches Schulamt Konstanz;: Schule und Bildung beim Regierungspräsidium Freiburg Abteilung 7) und dem Schulträger (Stadt Singen). Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter informiert den Elternbeirat über wichtig Vorkommnisse und Pläne der Schule und hört den Elternbeirat vor wichtigen Entscheidungen an.
In der Schulkonferenz sitzen Lehrerinnen und Lehrer (5), Eltern (5) und ggf. Schülerinnen und Schüler (2) an einem Tisch. Die Schulkonferenz besitzt Anhörungsrechte zu manchen Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenz, bei bestimmten Beschlüssen muss sie einverstanden sein, teilweise entscheidet die Schulkonferenz mit. (Zusammensetzung je nach Schulgröße)
Gibt es im Verantwortungsbereich des Schulträgers mehr als eine Schule, bilden die Vorsitzenden und deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern der Elternbeiräte aller Schulen den Gesamtelternbeirat.